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   BPatG, 28.04.2015 - 4 Ni 23/13 (EP)   

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BPatG, 28.04.2015 - 4 Ni 23/13 (EP) (https://dejure.org/2015,24479)
BPatG, Entscheidung vom 28.04.2015 - 4 Ni 23/13 (EP) (https://dejure.org/2015,24479)
BPatG, Entscheidung vom 28. April 2015 - 4 Ni 23/13 (EP) (https://dejure.org/2015,24479)
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Wird zitiert von ...Neu Zitiert selbst (15)

  • BPatG, 12.03.2013 - 4 Ni 13/11

    Dichtungsring - Patentnichtigkeitsklageverfahren - "Dichtungsring" - zur

    Auszug aus BPatG, 28.04.2015 - 4 Ni 23/13
    Somit war für die Klägerin eine in diese Richtung eingeschränkte Verteidigung nicht vorherzusehen und diese auch nicht gehalten, sich auf eine derartige Verteidigung im Rahmen der ihr gebotenen Vorbereitung und Prozessförderungspflicht einzustellen (vgl. Senat Urt. v. 12.3.2013, 4 Ni 13/11 = Leitsatz BlPMZ 2014, 60 - Dichtungsring; Urt. v. 4.11.2014, 4 Ni 13/13; Urt. v. 29.4.2015, 4 Ni 26/13v - apparatus).

    Da die Beklagte ausdrücklich erklärt hat, dass die Unteransprüche nicht isoliert verteidigt werden, bedarf es insoweit keiner weiteren Ausführungen zu einem isolierten Erhalt einzelner weiterer Patentansprüche des verteidigten Anspruchssatzes (Senat Urt. v. 15. Januar 2013, 4 Ni 13/11 - Dichtungsring).

  • BGH, 18.06.2009 - Xa ZR 138/05

    Fischbissanzeiger

    Auszug aus BPatG, 28.04.2015 - 4 Ni 23/13
    Für die Beurteilung, ob eine beanspruchte Lösung auf einer erfinderischen Tätigkeit beruht, ist von dem auszugehen, was der Gegenstand der Erfindung in der Gesamtheit seiner Lösungsmerkmale in ihrem technischen Zusammenhang (BGH GRUR 2007, 1055- Papiermaschinengewebe) gegenüber dem Stand der Technik im Ergebnis tatsächlich leistet (BGH GRUR 2010, 607 - Fettsäurezusammensetzung), wobei verschiedene Ausgangspunkte in Betracht zu ziehen sein können (BGH GRUR 2009, 1039 - Fischbissanzeiger).
  • BGH, 11.03.2014 - X ZR 139/10

    Patentnichtigkeitssache betreffend ein Europäisches Patent: Mangel der

    Auszug aus BPatG, 28.04.2015 - 4 Ni 23/13
    Damit aber kann für eine Lösung, die als ein generelles, für eine Vielzahl von Anwendungsfällen in Betracht zu ziehendes Mittel ihrer Art nach zum allgemeinen Fachwissen des angesprochenen Ingenieurs gehört, schon dann Veranlassung zu ihrer Heranziehung bestehen, wenn sich die Nutzung ihrer Funktionalität in dem zu beurteilenden Zusammenhang als objektiv zweckmäßig darstellt und keine besonderen Umstände feststellbar sind, die eine Anwendung aus fachlicher Sicht als nicht möglich, mit Schwierigkeiten verbunden oder sonst untunlich erscheinen lassen (BGH GRUR 2014, 647ff. - Farbversorgungssystem).
  • BGH, 12.02.2003 - X ZR 200/99

    "Hochdruckreiniger", Begriff der erfinderischen Tätigkeit

    Auszug aus BPatG, 28.04.2015 - 4 Ni 23/13
    Maßgeblich ist vielmehr, was die Erfindung gegenüber dem Stand der Technik im Ergebnis tatsächlich leistet (BGH GRUR 2003, 693, 695 - Hochdruckreiniger), wobei eine Erfindung auch mehrere unterschiedliche technische Probleme betreffen kann und das technische Problem ohne Berücksichtigung von Lösungselementen so allgemein und neutral zu formulieren ist, dass sich die Frage, welche Anregungen der Fachmann durch den Stand der Technik insoweit erhielt, ausschließlich bei der Prüfung der erfinderischen Tätigkeit stellt (BGH GRUR 2015, 352 - Quetiapin).
  • BGH, 13.01.2015 - X ZR 41/13

    Patentfähigkeit: Definition eines einer Erfindung zugrunde liegenden technischen

    Auszug aus BPatG, 28.04.2015 - 4 Ni 23/13
    Maßgeblich ist vielmehr, was die Erfindung gegenüber dem Stand der Technik im Ergebnis tatsächlich leistet (BGH GRUR 2003, 693, 695 - Hochdruckreiniger), wobei eine Erfindung auch mehrere unterschiedliche technische Probleme betreffen kann und das technische Problem ohne Berücksichtigung von Lösungselementen so allgemein und neutral zu formulieren ist, dass sich die Frage, welche Anregungen der Fachmann durch den Stand der Technik insoweit erhielt, ausschließlich bei der Prüfung der erfinderischen Tätigkeit stellt (BGH GRUR 2015, 352 - Quetiapin).
  • BGH, 29.09.2011 - X ZR 109/08

    Sensoranordnung

    Auszug aus BPatG, 28.04.2015 - 4 Ni 23/13
    Dass die zusätzlichen Merkmale, die in der verteidigten Fassung eines auf Patentanspruch 1 zurückbezogenen Patentanspruchs vorgesehen sind, zu einer anderen Beurteilung der Patentfähigkeit führen könnten, ist im Übrigen weder geltend gemacht noch sonst ersichtlich (BGH, Urteil vom 29. September 2011 - X ZR 109/08 - Sensoranordnung, GRUR 2012, 149 ff., Rdnr. 96).
  • BGH, 01.03.2011 - X ZR 72/08

    Kosmetisches Sonnenschutzmittel III

    Auszug aus BPatG, 28.04.2015 - 4 Ni 23/13
    Nach st. Rspr. ist hierbei für die als Hilfsmittel für die Beurteilung zu formulierende "Aufgabe" als Ausgangspunkt nicht zwingend auf die der Beschreibung des Streitpatents zu entnehmende "Aufgabe" abzustellen (BGH GRUR 2011, 607 Rn. 19 - Kosmetisches Sonnenschutzmittel III); sie ist nur Hilfsmittel für die Ermittlung des objektiven technischen Problems und das richtige Verständnis der Lehre des Streitpatents.
  • BGH, 15.04.2010 - Xa ZR 28/08

    Fettsäurezusammensetzung

    Auszug aus BPatG, 28.04.2015 - 4 Ni 23/13
    Für die Beurteilung, ob eine beanspruchte Lösung auf einer erfinderischen Tätigkeit beruht, ist von dem auszugehen, was der Gegenstand der Erfindung in der Gesamtheit seiner Lösungsmerkmale in ihrem technischen Zusammenhang (BGH GRUR 2007, 1055- Papiermaschinengewebe) gegenüber dem Stand der Technik im Ergebnis tatsächlich leistet (BGH GRUR 2010, 607 - Fettsäurezusammensetzung), wobei verschiedene Ausgangspunkte in Betracht zu ziehen sein können (BGH GRUR 2009, 1039 - Fischbissanzeiger).
  • BGH, 15.05.2007 - X ZR 273/02

    Papiermaschinengewebe

    Auszug aus BPatG, 28.04.2015 - 4 Ni 23/13
    Für die Beurteilung, ob eine beanspruchte Lösung auf einer erfinderischen Tätigkeit beruht, ist von dem auszugehen, was der Gegenstand der Erfindung in der Gesamtheit seiner Lösungsmerkmale in ihrem technischen Zusammenhang (BGH GRUR 2007, 1055- Papiermaschinengewebe) gegenüber dem Stand der Technik im Ergebnis tatsächlich leistet (BGH GRUR 2010, 607 - Fettsäurezusammensetzung), wobei verschiedene Ausgangspunkte in Betracht zu ziehen sein können (BGH GRUR 2009, 1039 - Fischbissanzeiger).
  • BGH, 18.11.2010 - Xa ZR 149/07

    Fentanyl-TTS

    Auszug aus BPatG, 28.04.2015 - 4 Ni 23/13
    Senats vom 13.01.2015 - 4 Ni 30/13; BPatG GRUR 2009, 145 - Fentanylpflaster; offen gelassen in BGH Urt. v. 18.11.2010, Xa ZR 149/07 = GRUR 2011, 129 - Fentanyl-TTS).
  • BGH, 13.01.2004 - X ZR 212/02

    Vertagung des Verfahrens vor den Patentgerichten zur Gewährung rechtlichen Gehörs

  • BPatG, 26.06.2007 - 3 Ni 22/04
  • BPatG, 06.05.2014 - 4 Ni 22/12

    Verfahren zur Erzeugung eines digitalen Datensatzes -

  • BPatG, 13.01.2015 - 4 Ni 30/13

    Patentfähigkeit des Patents mit der Bezeichnung "Verfahren und Vorrichtung zur

  • BPatG, 04.11.2014 - 4 Ni 13/13

    Patentfähigkeit des Streitpatents der Anlage zur zentralen Erfassung der

  • BPatG, 04.05.2018 - 4 Ni 36/16

    Patentnichtigkeitsklageverfahren - "Activity Monitoring (europäisches Patent)" -

    Eine Berücksichtigung der neuen Hilfsanträge 1a und 1b, welche unzweifelhaft ein neues Verteidigungsmittel im Sinne von § 83 Abs. 4 Satz 1 PatG darstellen (siehe o. g. Rspr.), hätte auch eine Vertagung der laufenden mündlichen Verhandlung nach § 83 Abs. 4 Satz 1 Nr. 1 PatG erforderlich gemacht, da insoweit § 227 Abs. 1 ZPO anwendbar ist und die Einbeziehung dieses verspäteten Vorbringens einen erheblichen Grund im Sinne dieser Vorschrift bilden kann; so wenn die die Vertagung beantragende Partei mit einer Tatsachen- oder einer Rechtsfrage konfrontiert wird, zu der sie sachlich fundiert nur dann Stellung nehmen kann, wenn sie angemessene Zeit für Überlegung und Vorbereitung hat (BPatG, Urteil v. 28.04.2015, 4 Ni 23/13 (EP), unter Hinweis auf BGH GRUR 2004, 354 - Crimpwerkzeug I; BPatG, Urteil v. 14.08.2012 - 4 Ni 43/10 (EP), GRUR 2013, 601 - Bearbeitungsmaschine).
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